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Starck EDV-Pflege - BGV A3-Prüfung und Computer-Reinigung
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Was sind ortsveränderliche Geräte

Ortsveränderliche Geräte sind alle Gegenstände die für die tägliche Arbeit im dienstlichen wie auch im privaten Bereich genutzt werden.

Ortsveränderliche Geräte sind alle elektrischen Betriebsmittel, die während des Betriebes bzw. der Handhabung bewegt werden können. Weitere Geräte sind auch die, die sich leicht von einem Platz zum anderen bewegen lassen und wieder an die Spannungsversorgung angeschlossen werden können.

Ortsfeste Geräte sind elektrische Betriebsmittel, hierbei handelt es sich um fest angeschlossen Geräte die nicht von der Stelle bewegt werden können, z.B. die keine Tragevorrichtung haben, eingebaute Geräte und Geräte deren Masse so groß ist. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Jeder PC, jeder Monitor, jedes Netzteil und selbst ein Verlängerungskabel muss in bestimmten Abständen nach BGV A3 geprüft werden. Diese Messergebnisse müssen schriftlich protokolliert werden. Dabei wird noch einmal zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen unterschieden.

 

Bürogeräte

Monitor Wasserkocher  Steckerleiste Server / PCs
Drucker  Notebook Kaffeemaschine Netzteil

Das Verständnis für die Besonderheiten und Gefahren der Elektrotechnik ist beim Umgang mit Geräten bei dem jeweiligen Nutzer/Mitarbeiter verschieden ausgeprägt.

Die Gerätehersteller sind somit verpflichtet, zur eigentlichen Gerätefunktionen, geeignete Maßnahmen zur Unfallverhütung vorzusehen.

Dies entbindet die Betreiber jedoch nicht, den Betriebs- und Sicherheitszustand ihrer elektromechanischen Geräte durch entsprechende Maßnahmen selbst zu überwachen.

Intervalle werden in der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt.

Werkstattgeräte

E-Säge Bodenschleifer Kabeltrommel Bohrmaschine
Kabel Staubsauger Flex Schleifmaschine

Dieser Umstand führte erstmals 1934 zur Aufstellung von Unfallverhütungsvorschriften, aus denen letztlich auch das "Vorschriftenwerk der Berufsgenossenschaften" BGV A3 hervorging.

Es schreibt den von den Berufsgenossenschaften für erforderlich gehaltenen sicherheitstechnischen Stand, unter Bezugnahme auf die allgemeinen Regeln der Technik und den VDE- Bestimmungen, fest.

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