Ergonomie am Arbeitsplatz
Rechtliche Grundlage
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, Bildschirmverordnung (BildscharbV) vom 4. Dezember 1996
- wurde am 10. Dezember 1996 im Bundesgesetzblatt (BGBl. l, 1996 Nr. 63, S. 1841 ff) veröffentlicht und ist seit dem 20. Dezember 1996 in Kraft
- dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 der Umsetzung der europäischen Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG
- wendet sich an alle Arbeitgeber sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst
- beschreibt die Pflichten der Arbeitgeber und legt hardware- und software-ergonomische Anforderungen an die Bildschirmarbeitsplätze fest.
Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - und Arbeitsstätten-Richtlinien- ASR
legt u.a. die Anforderungen an Räume, Verkehrswege und Einrichtungen in Gebäuden fest, z.B. § 23 Raumabmessungen, Luftraum § 24 Bewegungsfläche am Arbeitsplatz § 25 Ausstattung.
Nutzen für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Unser Ziel ist es die berufsbedingten Krankheiten zu minimieren
Vermeidung typischer Krankheitsbilder:
- asthenopische Beschwerden
Rötung der Augen, Juckreiz, Brennen, Tränenfluss u. a. bei langzeitiger visueller Belastung - RSI (Repetitive Strain Injury)
Beschwerden im Hand-Arm-Schulter-Bereich durch ständig wiederholte einseitige Bewegungen z.B. Tastatureingabe - SBS (Sick Buildung Syndrome)
Reizungen der Augen und Atemwege, erhöhte Bronchialanfälligkeiten u.a.m., die gerade auch in vollklimatisierten Büros auftreten