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Ergonomie am Arbeitsplatz

Rechtliche Grundlage

Ergonomie am ArbeitsplatzVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, Bildschirmverordnung (BildscharbV) vom 4. Dezember 1996

  • wurde am 10. Dezember 1996 im Bundesgesetzblatt (BGBl. l, 1996 Nr. 63, S. 1841 ff) veröffentlicht und ist seit dem 20. Dezember 1996 in Kraft
  • dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 der Umsetzung der europäischen Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG
  • wendet sich an alle Arbeitgeber sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst
  • beschreibt die Pflichten der Arbeitgeber und legt hardware- und software-ergonomische Anforderungen an die Bildschirmarbeitsplätze fest.

 

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - und Arbeitsstätten-Richtlinien- ASR

legt u.a. die Anforderungen an Räume, Verkehrswege und Einrichtungen in Gebäuden fest, z.B. § 23 Raumabmessungen, Luftraum § 24 Bewegungsfläche am Arbeitsplatz § 25 Ausstattung.

Nutzen für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Unser Ziel ist es die berufsbedingten Krankheiten zu minimieren

Vermeidung typischer Krankheitsbilder:

  • asthenopische Beschwerden
    Rötung der Augen, Juckreiz, Brennen, Tränenfluss u. a. bei langzeitiger visueller Belastung
  • RSI (Repetitive Strain Injury)
    Beschwerden im Hand-Arm-Schulter-Bereich durch ständig wiederholte einseitige Bewegungen z.B. Tastatureingabe
  • SBS (Sick Buildung Syndrome)
    Reizungen der Augen und Atemwege, erhöhte Bronchialanfälligkeiten u.a.m., die gerade auch in vollklimatisierten Büros auftreten
(Quelle: Technische Universität Ilmenau)

 

 

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