BGV A3 Prüfungen
BGV A3 Prüfung - elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BetrSichV, TRBS, DIN VDE 0701-0702
Die gesetzlichen Anforderungen:
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in der BGV A3 und der DIN VDE 0701-0702 starr festgelegt.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösen die Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab.
Für den Prüfer ergeben sich dadurch größere Freiheiten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung legt der Prüfer die jeweiligen Prüffristen für den Arbeitsplatz fest.
Dies bedeutet zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.“ (§ 5 BG "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel").
Der sichere Zustand ist vorhanden, wenn elektrische Anlagen und Betriebsmittel so beschaffen sind, dass von ihnen bei ordnungsgemäßem Bedienen und bestimmungsgemäßer Verwendung weder eine unmittelbare (z.B. gefährliche Berührungsspannung) noch eine mittelbare (z.B. durch Strahlung, Explosion, Lärm) Gefahr für den Menschen ausgehen kann (DA zu § 4 Abs. 2 BGV A3).
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können in ihrer Funktion und Sicherheit durch Umgebungseinflüsse (z.B. Staub, Feuchtigkeit, Wärme, mechanische Beanspruchung) nachteilig beeinflusst werden (Auszug aus DA zu § 4 Abs. 3 BGV A3).
Die Prüfung umfasst die Sichtkontrolle sowie - je nach Gerätetyp - folgende Messungen:
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Die Messungen werden mit einem von der Berufsgenossenschaft anerkannten Messgerät durchgefüht.

Die Dokumentation erfolgt komfortabel EDV-gestützt (Barcode, Auswertung auf CD) oder in schriftlicher Form.
Der Prüfling wird mit einer Prüfplakette versehen.
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten Prüffristen zwischen 6 und 24 Monaten. Es handelt sich hierbei um Mittelwerte für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Ist mit besonders starken Beanspruchungen zu rechnen, sind entsprechend kürzere Prüffristen festzusetzen.
Für ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen gilt eine Prüffrist von 4 Jahren, es sei denn es handelt sich um "Betriebsstätten, Räume und Anlagen der besonderen Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700).
Aufgrund ihrer Ausbildung sind unsere Mitarbeiter berechtigt, diese Prüfung vorzunehmen.
Ihr Nutzen
- Mit der Durchführung der Prüfung entsprechen Sie den gesetzlichen Bestimmungen
- Von geprüften Betriebsmitteln und Anlagen geht keine Gefährdung für die Mitarbeiter aus
- Defekte werden sofort erkannt, dokumentiert und der Instandsetzung zugeführt
- Starck EDV-Dienstleistungen GmbH legt die Prüffristen fest und meldet die Wiederholungsprüfung rechtzeitig an
- Die Dokumentation ist geeignet für die Prüfung durch die Unfallversicherungsträger
- Die Befähigung unserer Mitarbeiter kann nachgewiesen werden.
Wir prüfen auf Grundlage der BGV A3 und DIN VDE 0701-0702 und erfüllen damit die TRBS.
Ihre Mitarbeiter werden Ihnen die Sicherheitsmassnahmen danken!
So sind Sie auf der sicheren Seite!
BGV A3 Prüfung durch Starck Dienstleistungen
